Wie bekommen Sie eine Verordnung
So erhalten Sie eine Sprachtherapie
Benötigen Sie oder Ihr Kind eine sprachtherapeutische Behandlung? So funktioniert der Ablauf:
- Für Erwachsene: Haus-, HNO-ÄrztInnen oder NeurologInnen können Ihnen bei einer entsprechenden Indikation eine Verordnung ausstellen.
- Für Kinder: Falls Sie vermuten, dass Ihr Kind sprachtherapeutische Unterstützung braucht, wenden Sie sich an ihre KinderärztIn oder HNO-ÄrztIn. Nach einer Untersuchung wird bei Bedarf eine Verordnung ausgestellt.
Die Therapie wird von den gesetzlichen Kassen übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt – beispielsweise durch Ihren Hausarzt, Kinderarzt, Kieferorthopäden, Neurologen oder HNO-Arzt.
Und dann?
Sobald Sie die Verordnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren.
Kosten & Zuzahlung
- Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten.
- Erwachsene Kassenpatienten zahlen eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten plus 10 € Verordnungsgebühr, falls keine Befreiung vorliegt.
- Kinder sind von Zuzahlungen befreit.
Hausbesuche – Wenn nötig, kommen wir zu Ihnen
Falls medizinisch erforderlich, führen wir auch ärztlich verordnete Hausbesuche durch – sei es privat, in Pflegeeinrichtungen oder sozialen Einrichtungen.
Wir sind für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und finden einen passenden Termin für Sie!