Wie bekommen Sie eine Verordnung

So erhalten Sie eine Sprachtherapie

Benötigen Sie oder Ihr Kind eine sprachtherapeutische Behandlung? So funktioniert der Ablauf:

  • Für Erwachsene: Haus-, HNO-ÄrztInnen oder NeurologInnen können Ihnen bei einer entsprechenden Indikation eine Verordnung ausstellen.
  • Für Kinder: Falls Sie vermuten, dass Ihr Kind sprachtherapeutische Unterstützung braucht, wenden Sie sich an ihre  KinderärztIn oder HNO-ÄrztIn. Nach einer Untersuchung wird bei Bedarf eine Verordnung ausgestellt.

Die Therapie wird von den gesetzlichen Kassen übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt – beispielsweise durch Ihren Hausarzt, Kinderarzt, Kieferorthopäden, Neurologen oder HNO-Arzt.

Und dann?

Sobald Sie die Verordnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren.

Kosten & Zuzahlung

  • Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten.
  • Erwachsene Kassenpatienten zahlen eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten plus 10 € Verordnungsgebühr, falls keine Befreiung vorliegt.
  • Kinder sind von Zuzahlungen befreit.

Hausbesuche – Wenn nötig, kommen wir zu Ihnen

Falls medizinisch erforderlich, führen wir auch ärztlich verordnete Hausbesuche durch – sei es privat, in Pflegeeinrichtungen oder sozialen Einrichtungen.

Wir sind für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und finden einen passenden Termin für Sie!